Liebe Gäste, liebe Interessierte, liebe Freunde,

wenn Ihr Fragen rund um Eure Buchung habt, nicht sicher seid, welche Regeln für Euch gelten, dann zögert nicht, uns zu kontaktieren.

Ab dem 04. März gilt laut aktueller Ankündigung für die touristische Beherbergung 3G (Geimpft oder genesen oder mit aktuellem Schnelltest). Bis dahin gelten für uns die allgemein bekannten 2G-Regeln.

Ihr müsst also nachweislich geimpft oder genesen (Genesenennachweis gilt aktuell für 90 Tage) sein – Ausnahmen gelten für

  • Kinder bis 14 Jahre
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, haben seit 17. Februar grundsätzlich Zugang zu Bereichen, in denen 2G gilt.
  • Gäste, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (schriftliches ärztliches Attest im Original nötig + aktuell gültiger negativer Schnelltest)

Generell gilt weiterhin unser Geld-Zurück-Versprechen: solltet Ihr durch ein Beherbergungsverbot an der Reise verhindert sein, erstatten wir Euch den vollen Reisepreis.

Ihr seid geschäftlich unterwegs oder es gibt einen anderen nichtaufschiebbaren Grund für eine nichttouristische Reise? Dann dürfen wir Euch auch im Falle eines Beherbergungsverbots unter Einhaltung der 3 Regeln bei uns unterbringen – ruft uns hierfür einfach kurz an, damit wir die Lage klären können.

Natürlich kann es aufgrund der Pandemie und damit verbundener staatlicher Maßnahmen auch weiterhin kurzfristig zu neuen Einschränkungen beim Allgäu-Urlaub kommen. Sollte das Euren Buchungszeitraum betreffen, nehmen wir rechtzeitig vor Anreise Kontakt auf und geben die entsprechenden Informationen weiter. Hier sind zudem einige Links, die zusammenfassen, was für uns aktuell gilt:

Generell ist eine Anreise weiterhin ausgeschlossen für

▪ Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion,
▪ Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütz-tem Kontakt zu COVID-19-Patienten) oder aus anderen Gründen einer Qua-rantänemaßnahme (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen; zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen
▪ Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).

Falls Ihr schon gebucht habt, könnt Ihr Euch darauf verlassen, dass wir Euch rechtzeitig vor der Anreise immer über die dann jeweils geltenden Auflagen informieren – auch unser Hygieneplan wird ständig der jeweiligen Lage angepasst und rechtzeitig vor Anreise an Euch gemailt.

Bleibt gesund und lasst Euch nicht unterkriegen – wir sind für Euch da.

Liebe Grüße aus Sonthofen-Margarethen

Eure Familie Stiefel