Seit dem Pfingstwochenende haben wir wieder geöffnet. Wir freuen uns sehr, dass wir endlich wieder Gäste bei uns auf dem Hof begrüßen dürfen.

Wir wollen unseren Gästen wie gewohnt einen möglichst unbeschwerten und glücklichen Urlaub ermöglichen. Dennoch müssen auch wir in dieser Zeit einige Vorkehrungen treffen, damit wir alle dazu beitragen, dass sich die Lage hoffentlich nicht wieder verschärft. Für den Neustart im Gastgewerbe gelten nach der langen Lockdown-Phase hohe Hygieneauflagen. Im Detail bekommen unsere Gäste unseren Hygieneplan vor Anreise per Mail zugeschickt. Auf die wichtigsten Vorgaben der Politik möchten wir Euch schon an dieser Stelle aufmerksam machen:

  • Die Regierung verlangt, dass unsere Gäste bei Anreise einen negativen Testnachweis vorlegen. Lasst Euch am besten noch zu Hause testen!

Zugelassen sind PCR-Tests und Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung (Apotheke) – diese dürfen höchstens 24 Stunden vor Anreise vorgenommenen worden sein (> Bescheinigung mitbringen).

  • Danach ist während des Urlaubs alle 48 Stunden ein weiterer Testnachweis nötig.

Entweder durch einen PCR-Test im Testzentrum z.B. in Sonthofen oder durch einen Antigen-Schnelltest zur professionellen Anwendung in der Apotheke (Tipp: am besten an den jeweils fälligen Tagen gleich einen Termin vereinbaren – z.B. hier: https://apotheke-scharpf.de). Möglich ist auch ein Nachweis durch Selbsttest unter unserer Aufsicht. Solltet Ihr bei uns vor Ort testen wollen, deckt Euch bitte mit Tests ein. Wir haben für den Notfall aber auch immer ein gewisses Kontingent an Schnelltests vorrätig und stellen diese dann entsprechend in Rechnung.

  • Vollständig geimpfte und genesene Personen sind mit entsprechendem Nachweis* von der Testpflicht ausgenommen. Auch Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen.
*Ab dem 15. Tag nach der letzten nötigen Impfung gegen Corona gilt man als vollständig geimpft. Als Nachweis dient der klassische Impfausweis oder eine Impfbescheinigung des Arztes. Andere Nachweismöglichkeiten wie ein EU-Impfpass sind derzeit in Arbeit. Als Genesener gilt in Bayern, wer dies mit einem PCR-Test nachweisen kann, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist. Gleiches gilt für eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, mit der die Isolation bei einer Corona-Infektion angeordnet wurde.
  • Gemeinsame Unterbringung in einer Wohneinheit:
    In einer Wohneinheit dürfen laut aktueller Inzidenz die Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich die Angehörigen eines weiteren Hausstands untergebracht werden, solange die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird (Kinder bis 14 Jahre, Genesene und Geimpfte zählen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mit – entsprechende Nachweise müssen vorliegen).
  • Eine Anreise ist ausgeschlossen sind:
    ▪ Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion,
    ▪ Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütz-tem Kontakt zu COVID-19-Patienten) oder aus anderen Gründen einer Qua-rantänemaßnahme (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen; zu Aus-nahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen
    ▪ Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische All-gemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratori-sche Symptome jeder Schwere).
  • Maskenpflicht im Innenbereich: für Gäste ab dem 15. Geburtstag: FFP2-Maske. Für Gäste zwischen dem 6. und 15. Geburtstag: Mund-Nasen-Bedeckung (betroffen sind bei uns hiervon vor allem die Treppenhäuser – Euren Wohneinheiten sind davon selbstverständlich nicht betroffen.
  • Maskenpflicht im Außenbereich:
    In gemeinschaftlichen Außenanlagen haben Gäste mind. eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Ausgenommen davon ist unser weitläufiger Gartenbereich.

Wir sind uns sicher, dass ein Urlaub in einer Ferienwohnung als Selbstversorger eine der sichersten Möglichkeiten ist, die es aktuell gibt. Zudem bietet unser weitläufiger Hof beste Möglichkeiten alle Auflagen der Politik zu erfüllen und trotzdem einen unbeschwerten Urlaub zu verbringen. Wir haben bereits letztes Jahr bewiesen, dass wir auch unter diesen Umständen unsere Gäste glücklich und uifach z´friede machen können – lasst es uns jetzt wieder tun. 🙂

Wir freuen uns auf Euch!

Eure Familie Stiefel